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immaterielle Wirtschaftsgüter

Man bezeichnet nicht-körperliche Gegenstände, wie beispielsweise Lizenzen oder Rechte, als immaterielle Wirtschaftsgüter.  

Beispiele für immaterielle Wirtschaftsgüter:

Hinsichtlich der Abschreibungsmethode existieren Unterschiede zu materiellen Wirtschaftsgütern, da immaterielle Güter nur linear abgeschrieben werden dürfen.

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