Nach § 84 HGB wird als Handelsvertreter ein selbstständiger Gewerbetreibender bezeichnet, der für einen anderen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder in dessen Namen abschließt. Ein Handelsvertreter erhält für Kaufabschlüsse eine Provision.
Worin unterscheiden sich Handelsmakler und Handelsvertreter?
Nicht zu verwechseln ist der Handelsvertreter mit dem Handelsmakler, der im Normalfall für mehrere Auftraggeber tätig sein kann, wobei der Handelsvertreter nur im Namen von einem Unternehmer handelt.