Wenn sich natürliche und juristische Personen, die die gleichen wirtschaftlichen oder sozialen Interessen verfolgen und unternehmerisch tätig sind, zusammenschließen, wird dies als Genossenschaft bezeichnet.
Definition: Genossenschaft
Die Genossenschaft ist eine spezielle Gesellschaftsform, bei der die Mitglieder voneinander profitieren und sich dadurch untereinander stärken. Eine Grenze der Mitgliederzahl gibt es nicht. Der Zweck liegt hierbei in der Förderung von sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Themen durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb.
Man trifft Genossenschaften oft
- in der Landwirtschaft,
- im gewerblichen Mittelstand und
- im Bau- und Wohnungsbereich an.
Arten von Genossenschaften
Die Rechtsgrundlage dieses Zusammenschlusses wird im Genossenschaftsgesetz (GenG) festgelegt. Unterscheiden kann man zwischen wirtschaftlichen und sozial-kulturellen Genossenschaften.
Wirtschaftliche Genossenschaften
Ein wirtschaftlicher Zusammenschluss ist die bekannteste und älteste Form. Der Zweck der Zusammenarbeit ist hierbei die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder.
Beispiele hierfür sind:
- Einkaufsgenossenschaften,
- Verbrauchergenossenschaften,
- Absatzgenossenschaften,
- oder Wohnungsbaugenossenschaften.
Sozial-kulturelle Genossenschaften
Diese Form des Zusammenschlusses ist in Deutschland zwar relativ neu, wird aber immer beliebter. Sie dient beispielsweise der Förderung von kulturellen Einrichtungen. Aber auch die Unterstützung von Mitgliedern, die in Not geraten sind, zählt zu den sozialen Zwecken dieser Gesellschaftsform.
Grundprinzipien der Genossenschaft
Das Wesen einer Genossenschaft machen drei Grundprinzipien aus: Das Prinzip der Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.
Individuen entscheiden sich freiwillig zum Zusammenschluss, deshalb gilt das Prinzip der Selbsthilfe. Sie erhoffen sich dadurch eine Verbesserung ihrer ökonomischen, sozialen oder kulturellen Bedingungen. Gleichzeitig ist die Genossenschaft auch eine Selbsthilfeorganisation von und für ihre Mitglieder.
Das Prinzip der Selbstverantwortung meint, dass Mitglieder für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haften müssen.
Außerdem gibt es noch das Prinzip der Selbstverwaltung: Mitglieder kümmern sich selbst um ihre geschäftlichen Angelegenheiten. Trotzdem verwalten und kontrollieren sie die Genossenschaft über ihre Organe.
Rechtliche Grundlagen
Um eine Genossenschaft gründen zu können, müssen mindestens drei Personen daran beteiligt sein. Die Mitgliederanzahl ist sonst unbegrenzt. Diese müssen eine Satzung aufstellen und den Vorstand, sowie Aufsichtsrat wählen. Mit Eintragung in das Genossenschaftsregister wird der Zusammenschluss zu einer juristischen Person, wobei festgelegte Formalitäten beachtet werden müssen. Nicht alle Genossenschaften sind steuerpflichtig: Ob die Körperschaftssteuer zu zahlen ist oder nicht, hängt von der Branche des jeweiligen Betriebes ab.