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Unter dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip versteht man einen Leitsatz wirtschaftlichen Handelns, bei dem nicht die Gewinnerzielung im Vordergrund steht. Hierbei besteht das Ziel darin, die Allgemeinheit mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen zu versorgen.

Öffentliche Betriebe (z.B. Abwasserverbände und kommunale Verkehrsbetriebe) und soziale Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Kindergärten) handeln nach diesem Grundsatz. Allerdings ist es für die Erhaltung von Non-Profit-Organisation besonders wichtig, die anfallenden Kosten durch Erlöse zu decken (Prinzip der Kostendeckung).