Unter dem Begriff des Factoring versteht man eine Art der Unternehmensfinanzierung.
Definition
Beim Factoring kaufen bestimmte Institute ausstehende Forderungen von Unternehmen ab, wodurch dem Unternehmen sofort wieder mehr liquide Mittel zur Verfügung stehen. Der ausstehende Forderungsbetrag wird hier nicht mehr vom Unternehmen selbst an den Gläubiger gezahlt, sondern von dem Institut, das die Forderung erworben hat. Es handelt sich hierbei also um ein Kaufgeschäft. Außerdem ist es möglich, das gesamte Management von Forderungen an einen externen Dienstleister zu übertragen.
Ein Vertrag regelt die Übernahme aller Forderungen. Dieser ist in der Regel langfristig ausgelegt und umfasst meist eine Laufzeit von zwei Jahren, seltener auch vier bis fünf Jahren. Bevor ein Vertrag zu Stande kommt, überprüft das Institut die Bonität des Debitoren in mehreren zeitlichen Abständen. Je nach Ergebnis vergibt das Factoring-Unternehmen entsprechende Ankaufs- oder Abnehmerlimits.
Offenes Factoring
Offenes Factoring ist eine gängige Form der Rechnungsvorfinanzierung. Hier wird der Kunden im Voraus der Finanzierung durch einen Abtretungsvermerk über die Forderungsabtretung (Verkauf der Rechnung) an den Factor informiert.
Der Abtretungsvermerk ist fester Bestandteil der Rechnung und enthält unter anderem die Bankverbindung des Instituts. Er weist den Debitor darauf hin, dass die Rechnung abgetreten wurde. Zudem wird der Kunde gleichzeitig dazu aufgefordert, direkt an den (externen) Dienstleister zu zahlen. Das Einreichen dieser Forderung übernimmt dabei das Institut.