Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Entnahme

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Nach § 4 I EStG bezeichnet man alle Wirtschaftsgüter als Entnahme, die eine steuerpflichtige Person dem Unternehmen für sich, seinen Haushalt oder zu einem anderen Zweck im Laufe eines Geschäftsjahres entnommen hat. 

Welche Einfluss haben Entnahmen auf den Gewinn?

Entnahmen können Güter sowie Nutzungen und Leistungen sein. Sie wirken sich bei der Ermittlung des Gewinns jedoch nicht wie die Betriebsausgaben gewinnschmälernd aus.

Die mobile Version verlassen