Website-Icon unternehmer.de | Tipps für KMU und Startup

Einfuhrumsatzsteuer

Lexikon für Unternehmer: Recht, IT, Finanzen, Existenzgründung und Online-Marketing

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt immer dann an, wenn Waren aus einem Drittland nach Deutschland eingeführt werden. Sie stellt eine Sonderform der Umsatzsteuer dar und kann von einem Unternehmen als Vorsteuer abgezogen werden.

Die mobile Version verlassen