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Als E-Bilanz oder Elektronische Bilanz bezeichnet man die elektronische Übermittlung einer Unternehmensbilanz an das zuständige Finanzamt. Seit 2014 müssen Bilanzpflichtige Unternehmen ihren Jahresabschluss mittels Datenfernübertragung (DFÜ) übermitteln.

Es gelten spezielle Vorschriften, sogenannte Taxonomien, wie die zu übermittelnden Daten strukturiert werden müssen. Eingereicht werden müssen:

  • die Bilanz
  • die Gewinn- und Verlustrechnung
  • die Ergebnisverwendung
  • die Kapitalkontenentwicklung (bei Personengesellschaften und Mitunternehmerschaft)
  • die Gewinnermittlung (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
  • steuerliche Modifikationen (Umgliederungen und Überleitungen für steuerliche Zwecke)

Freiwillige Angaben wie beispielsweise Anhänge, Lageberichte, Anlagespiegel, Kapitalflussrechnungen usw. können ebenfalls übermittelt werden.

Ziel des Ganzen ist es, Fehlübertragungen zwischen der Papierform und den gespeicherten Daten zu vermeiden und Prozesse effizienter zu gestalten.