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Bankrott stellt ein Synonym für „zahlungsunfähig“ dar.

Im Gegensatz zur Insolvenz, bei der davon ausgegangen wird, dass eine dritte Partei wie beispielsweise

  • Lieferanten oder
  • Auftraggeber für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich sind,

ist beim Bankrott der Unternehmer selbst dafür verantwortlich zu machen.