Bankrott stellt ein Synonym für „zahlungsunfähig“ dar.
Im Gegensatz zur Insolvenz, bei der davon ausgegangen wird, dass eine dritte Partei wie beispielsweise
- Lieferanten oder
- Auftraggeber für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich sind,
ist beim Bankrott der Unternehmer selbst dafür verantwortlich zu machen.