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Künstliche Intelligenz ist auch in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Das zeigt sich unter anderem daran, wie verbreitet die Nutzung unter Arbeitnehmern ist. In einer Studie des Consulting-Unternehmens EY von 2025 gaben ganze acht von zehn Befragten an, im beruflichen Alltag KI-Tools zu nutzen. Allerdings sind viele Arbeitnehmer nicht ausreichend geschult im Umgang mit KI. Das führt wiederum dazu, dass die Tools halluzinieren oder unpassende Antworten generieren. Das kann schwerwiegende Folgen haben – manchmal sogar rechtlich relevante. Doch wer trägt in solchen Fällen die Verantwortung für die Fehler der KI?

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Primär ist der Arbeitgeber für Fehler verantwortlich

Sorgt eine KI für besonders gravierende Fehler, kann das in Einzelfällen auch rechtliche Konsequenzen haben. Wer die Verantwortung für diese trägt, ist vor allem davon abhängig, wer die Nutzung des KI-Tools veranlasst hat – häufig ist das der Arbeitgeber. Wie die Rechtsexperten Dr. Nadine Kramer und Dominik Süß im „Legal Tribune Online“ erklären, trifft den Arbeitgeber die Sorgfaltspflicht. Das bedeutet, dass dieser den Einsatz der KI zu organisieren hat.

Das trifft auch zu, wenn die KI von Arbeitnehmern bedient oder überwacht wird. Nach Artikel 4 der KI-Verordnung hat der Arbeitgeber daher auch dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter entsprechend im Umgang mit KI geschult werden. Zudem muss der Arbeitgeber sich nach § 278 BGB Pflichtverletzungen und Verschulden des Arbeitnehmers zurechnen lassen, insofern der Arbeitnehmer einen Auftrag des Arbeitgebers ausführt. Das gilt auch dann, wenn diese entgegen der Anweisungen ausgeführt werden.

Wann müssen Arbeitnehmer haften?

Entscheiden sich Mitarbeiter allerdings selbst für den Einsatz von KI, so liegt die Verantwortung für Ergebnisse bei ihnen selbst. So sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die Ergebnisse selbst zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Auch müssen sie darauf achten, die Urheberrechte Dritter nicht zu verletzen. Zudem müssen sie sensibel mit unternehmens- und personenbezogenen Daten umgehen. Gleiches gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von KI erlaubt, aber explizit Prüfungen verlangt.

Grundsätzlich steht es also so, dass die Verantwortlichkeit darauf basiert,

  1. ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Nutzung der KI veranlasst hat und
  2. ob Arbeitnehmer ausreichend im Umgang mit KI-Tools geschult wurden.

Die Einhaltung der Schulungen ist essenziell für alle Haftungsfragen. Ungeklärt ist derzeit noch, wie die Schulungen durchzuführen sind – dazu macht die KI-Verordnung keine Angaben. Arbeitgeber können sich dafür allerdings unter anderem an den Anregungen der Bundesnetzagentur orientieren.

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