Früher galt Asbest als sogenanntes „Wunderbaumaterial“, da es extrem hitze-, säure- und zugfest war, dabei aber kostengünstig und vielseitig einsetzbar.
In den 1950er bis 1970er Jahren wurden insbesondere asbesthaltige Zementplatten (z. B. Eternit) in großen Mengen eingesetzt – für Dächer, Fassaden, Rohre und Brandschutzverkleidungen. Die Kosten für asbesthaltige Baustoffe lagen deutlich unter den Alternativen: Asbestzementplatten etwa waren etwa 30–50 % günstiger als vergleichbare nicht-asbesthaltige Materialien, vor allem weil Asbest in vielen Ländern billig abgebaut wurde und kaum Verarbeitungskosten verursachte.
Heutige Ersatzstoffe – etwa faserverstärkte Zementplatten ohne Asbest (z. B. mit Glas- oder Kunststofffasern), Calciumsilikatplatten oder spezielle Gipskarton- und Brandschutzsysteme – sind meist deutlich teurer, sowohl in der Herstellung als auch in der Verarbeitung. Diese Materialien kosten heute 20–100 % mehr als die früheren asbesthaltigen Produkte. Die höheren Kosten ergeben sich durch strengere Sicherheits- und Umweltauflagen, aufwendigere Herstellungsprozesse und den Ersatz der billigen Asbestfasern durch teurere, sichere Fasern.
Heute ist die Verwendung von Asbest in Deutschland und der EU verboten. Bereits seit 1993 ist Asbest hierzulande vollständig verboten, EU-weit seit 2005. In vielen Entwicklungsländern und Schwellenländern wird Asbest allerdings weiterhin verwendet, insbesondere in Russland, China und Indien, wo der Schutz der Arbeiter und Umweltstandards oft weniger streng sind.
In Deutschland findet man Asbest nur noch in Altbauten oder alten Industrieanlagen. Seine Entsorgung ist aufwendig, teuer und muss von Spezialfirmen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden, da selbst kleinste Fasern gefährlich sein können.
Asbest und Eternit
Eternitplatten sind nicht grundsätzlich verboten, aber es kommt entscheidend darauf an, ob sie Asbest enthalten oder nicht.
- 1990: Der Markenname Eternit wurde für asbesthaltige Faserzementplatten verwendet. Diese bestehen aus Zement und bis zu 15 % Asbestfasern. Sie wurden millionenfach für Dächer, Fassaden und Rohrleitungen verwendet.
- Heute: Moderne Eternit-Produkte enthalten keinen Asbest mehr. Seit dem Verbot in Deutschland (1993) und EU-weit (2005) werden ausschließlich asbestfreie Faserzementplatten hergestellt, etwa mit Kunststoff- oder Zellulosefasern.
- Asbesthaltige Eternitplatten sind in Deutschland verboten zu produzieren, zu verkaufen und neu zu verbauen.
- Bereits verbaute Platten (z. B. auf Dächern oder Fassaden älterer Gebäude) dürfen in der Regel bleiben, solange sie nicht beschädigt oder bearbeitet werden. Bei Sanierungen, Abriss oder Zerstörung müssen sie unter strengen Sicherheitsvorgaben entfernt und als Sondermüll entsorgt werden.
Der Name „Eternit“ allein sagt nichts über die Gefährlichkeit aus – entscheidend ist das Herstellungsdatum. Alles vor ca. 1990 sollte als potenziell asbesthaltig geprüft werden.
Asbest prüfen
Das Prüfen auf Asbest in Materialien wie alten Eternitplatten darf nicht in Eigenregie erfolgen, da schon das Freisetzen kleinster Fasern beim Anbohren, Schleifen oder Brechen gesundheitsgefährlich ist. Deshalb sollte die Prüfung ausschließlich von zertifizierten Fachfirmen oder Bau-Sachverständigen durchgeführt werden.
Wer kann Asbest prüfen?
- Umweltlabore und Materialprüfanstalten, die auf Schadstoffanalysen spezialisiert sind
- Asbest-Sachverständige oder Bausachverständige für Altlasten und Schadstoffe
- Zertifizierte Entsorgungs- und Sanierungsfirmen wie die Obolus Group, die eine Zulassung nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) haben
Wie läuft die Prüfung ab?
- Probenentnahme: Eine qualifizierte Fachkraft entnimmt eine kleine Materialprobe (z. B. von einer Fassadenplatte) unter speziellen Sicherheitsmaßnahmen – in Schutzkleidung und mit Absaugung.
- Laboranalyse: Die Probe wird in einem Speziallabor mit Methoden wie Rasterelektronenmikroskopie (REM) oder polarisiertem Lichtmikroskop (PLM) untersucht, um Asbestfasern eindeutig zu identifizieren.
- Befundbericht: Das Labor erstellt einen schriftlichen Nachweis über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Asbest.
Asbest Kosten
Die Analyse einer einzelnen Probe kostet meist zwischen 50 und 150 Euro, je nach Methode und Anbieter. Die Anfahrt und fachgerechte Probenentnahme verursachen zusätzliche Kosten.
Verdacht auf Asbest sollte immer ernst genommen werden. Bei unsachgemäßer Bearbeitung können Fasern freigesetzt werden, was strafrechtliche und gesundheitliche Folgen haben kann.
Asbest spielt in Deutschland heute nur noch eine Rolle als Altlast aus früheren Bauzeiten, ist aber nach wie vor ein ernstzunehmendes Thema. Zwar ist die Verwendung, Herstellung und Verarbeitung von Asbest seit 1993 gesetzlich verboten, doch viele Gebäude aus den 1950er bis 1980er Jahren enthalten noch immer asbesthaltige Materialien – vor allem in Dächern, Fassaden, Bodenbelägen oder Rohrisolierungen. Da Asbest in gebundener Form oft jahrzehntelang unauffällig bleibt, wird seine Gefährlichkeit häufig unterschätzt. Kritisch wird es vor allem dann, wenn diese Materialien beschädigt, saniert oder abgerissen werden und Fasern freigesetzt werden können.
Die Erkennung und fachgerechte Entsorgung von Asbest unterliegt heute strengen gesetzlichen Vorschriften (z. B. TRGS 519). Nur zertifizierte Fachbetriebe dürfen Asbestproben entnehmen oder Rückbauarbeiten durchführen. Für Eigentümer bedeutet das eine erhöhte Verantwortung, insbesondere bei Renovierungen oder Immobilienverkäufen. Die Kosten und der organisatorische Aufwand sind hoch, doch sie dienen dem langfristigen Gesundheitsschutz.
Auch wenn Asbest in Deutschland nicht mehr verwendet wird, bleibt sein Erbe in vielen Altbauten sichtbar. Daher ist Aufklärung, Vorsicht und professionelle Hilfe entscheidend, um Mensch und Umwelt wirksam vor den Gefahren zu schützen, die von diesem „unsichtbaren Risiko“ ausgehen können.
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