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Zahlreiche gesetzlich Versicherte lassen jedes Jahr bares Geld liegen, das ihnen zusteht. Der Grund ist simpel: Sie melden sich nicht für die Bonusprogramme ihrer Krankenkassen an. Dabei können bei vollständiger Teilnahme mehrere hundert Euro jährlich zurückfließen. Jede gesetzliche Krankenkasse muss nach § 65a SGB V solche Programme anbieten. Das Bundesgesundheitsministerium hat die rechtliche Grundlage geschaffen, damit Kassen Anreize für gesundheitsbewusstes Verhalten setzen können. Wer regelmäßig zur Vorsorge geht, sich impfen lässt oder Sport treibt, sammelt Punkte und erhält dafür Geld oder Sachprämien. Besonders angesichts der gestiegenen Zusatzbeiträge zum Jahresbeginn lohnt sich die Teilnahme umso mehr. Experten erwarten, dass die Beiträge sich weiterhin steil nach oben bewegen werden. Wer also immerhin einen Teil seiner Ausgaben zurückholen möchte, sollte die Bonusprogramme der GKV definitiv nutzen. Wir zeigen dir, was es dabei zu beachten gilt.

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Diese Aktivitäten bringen bares Geld

Die Krankenkassen honorieren ein breites Spektrum an gesundheitsfördernden Maßnahmen. Besonders häufig werden Vorsorgeuntersuchungen wie der Gesundheits-Check-up, Krebsfrüherkennung oder das Hautkrebsscreening mit Bonuspunkten belohnt. Auch die halbjährliche Zahnkontrolle und Einträge ins Bonusheft zählen dazu.

Schutzimpfungen gegen Grippe, Tetanus oder Hepatitis bringen ebenfalls Punkte. Wer Mitglied in einem Sportverein oder Fitnessstudio ist, kann dies bei vielen Kassen anrechnen lassen. Gleiches gilt für zertifizierte Präventionskurse wie Rückentraining, Yoga oder Stressbewältigung. Einige Programme berücksichtigen auch den Nichtraucherstatus oder ein gesundes Körpergewicht – meist allerdings nur in Kombination mit anderen Aktivitäten. Dadurch wird verhindert, dass Versicherte ohne aktive Gesundheitsleistungen Prämien erhalten.

Anmeldung ist Pflicht – der Bonus kommt nicht automatisch

Wer von den Prämien profitieren möchte, muss selbst aktiv werden. Die Anmeldung erfolgt bei den meisten Kassen digital über eine Gesundheits-App oder das Online-Mitgliederportal. Alternativ lässt sich auch ein klassisches Bonusheft in Papierform anfordern. Die Dokumentation der Aktivitäten funktioniert dabei je nach Maßnahme unterschiedlich:

  • Arztbesuche und Impfungen werden per Stempel und Unterschrift der Praxis bestätigt.
  • Für Sportverein- oder Fitnessstudio-Mitgliedschaften benötigen Versicherte eine aktuelle Mitgliedsbestätigung – einige Kassen verlangen zusätzlich den Nachweis einer Mindestanzahl an Trainingseinheiten.
  • Bei Gesundheitskursen genügt in der Regel eine Teilnahmebescheinigung.

Die Laufzeit beträgt üblicherweise ein Kalenderjahr. Die gesammelten Nachweise müssen anschließend eingereicht werden. Die Frist endet laut Verbraucherzentrale bei vielen Kassen zum 31. März des Folgejahres. Obacht: Werden die Nachweise nicht fristgerecht eingereicht, können sie meist nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden.

So viel zahlen die Kassen 2026

Die Höhe der Prämien variiert je nach Anbieter erheblich. Während die Prämien für bundesweit geöffnete Krankenkassen nicht vom Bundesland abhängig sind, weisen die Boni bei Krankenkassen wie der AOK oder anderen regionalen Kassen große Unterschiede auf.

KrankenkasseBarbonusGesundheitsbonus / ZuschussVoraussetzungen
IKK classicbis 200 Eurobis 675 € GesundheitszuschussNachweis von Prävention, Vorsorge, Sport oder Impfungen
DAK-Gesundheitbis 200 Eurobis 400 € GesundheitsbudgetPunkte sammeln über Vorsorge, Sport und Prävention
BARMERbis 200 Eurobis 300 € GesundheitszuschussBonuspunkte für Vorsorge, Bewegung, Impfungen
Techniker Krankenkassebis 200 Eurobis 400 € Gesundheitsdividende10 € oder 20 € pro Aktivität, Nachweis über App oder Formular
hkk Krankenkassebis 200 Eurobis 300 € GesundheitszuschussTeilnahme am Bonusprogramm und Gesundheitsnachweise

Besonders attraktiv sind einige kleinere Kassen: Die BKK Herkules bietet bis zu 400 Euro Geldprämie, die novitas BKK sogar bis zu 490 Euro. Bei der AOK unterscheiden sich die Leistungen je nach Regionalverband deutlich.

Ab 150 Euro wird das Finanzamt aufmerksam

Aber nicht zu schnell freuen: Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine dauerhafte steuerliche Regelung für Bonusprogramme der Krankenkassen. Prämien bis zu 150 Euro pro Person und Jahr bleiben steuerfrei und müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Diese Grenze hatte das Bundesfinanzministerium bereits 2021 festgelegt, sie wurde nun gesetzlich verankert. Liegt der Bonuswert allerdings über dieser Schwelle, kann es kompliziert werden. Das Finanzamt wertet den darüber hinausgehenden Betrag als Beitragsrückerstattung. Die Folge: Der steuerlich absetzbare Krankenversicherungsbeitrag verringert sich entsprechend.

Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe empfiehlt Betroffenen, sich von ihrer Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen zu lassen. Diese sollte bestätigen, dass die Bonuszahlungen der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens dienen und privat finanzierte Maßnahmen betreffen. Trotz möglicher steuerlicher Auswirkungen lohnt sich die Teilnahme in den meisten Fällen dennoch.

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