Viele Arbeitnehmer ärgern sich aktuell: Alles wird immer teurer, während die Last durch Steuer- und Sozialabgaben immer weiter steigt. Auch Gutverdiener sorgen sicher daher schon um ihre finanzielle Absicherung. Dabei gibt es einige Tricks, mit denen sich auf clevere Weise einfach Steuern sparen lassen. So können Steuerzahler nun von Homeoffice-Ausstattung, Pendlerpauschale, Altersvorsorge und sogar Kinderbetreuung profitieren. Wie das geht, verraten wir dir hier.
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Homeoffice-Geräte einfach von der Steuer absetzen
Arbeitnehmer können ihre Homeoffice-Ausstattung jetzt deutlich einfacher von der Steuer absetzen. Computer, Notebooks und Tablets lassen sich seit der Verkürzung der Abschreibungsdauer bereits im Kaufjahr komplett als Werbungskosten geltend machen. Die Finanzbehörden verlangen dafür eine geschäftliche Verwendung von wenigstens zehn Prozent.
Bei computerintensiven Berufen wie IT-Fachkräften oder Redakteuren erkennen die Ämter oft 80 Prozent berufliche Nutzung an. Auch sämtliches Zubehör wie Bildschirme, Tastaturen, Webcams oder Software-Lizenzen kann steuerlich berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für neue als auch gebrauchte Geräte.
Ein Beispiel verdeutlicht das Sparpotenzial: Eine Lehrkraft, die 1.900 Euro in ihre Büroausstattung investiert und diese zur Hälfte dienstlich nutzt, kann 950 Euro steuermindernd ansetzen. Wichtig ist, alle Kaufnachweise aufzubewahren. Bei Zweifeln des Finanzamts kann ein dreimonatiges Nutzungstagebuch verlangt werden.
Pendler und Zweitwohnungsbesitzer sparen kräftig
Das Finanzamt berücksichtigt bei Arbeitnehmern automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Höhere Ausgaben müssen nachgewiesen werden. Besonders Berufspendler können profitieren: Pro Entfernungskilometer zur Arbeit lassen sich 30 Cent absetzen, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent.
Wer berufsbedingt eine Zweitwohnung unterhält, kann monatlich bis zu 1.000 Euro für die Unterkunft steuerlich geltend machen. Zusätzlich sind Ausgaben für Einrichtung und Umzug absetzbar. Die Steuerexpertin Juliane Kutzke von Taxfix weist darauf hin, dass nur Kosten berücksichtigt werden, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden.
„Wer einen langen Arbeitsweg hat, kann damit ordentlich Steuern sparen“, betont Kutzke. Die Kombination aus Fahrtkosten und gegebenenfalls doppelter Haushaltsführung übersteigt schnell den Pauschbetrag und führt zu spürbaren Steuererstattungen.
Altersvorsorge mindert die Steuerlast deutlich
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern erhebliche Steuervorteile. Die Beiträge werden direkt vom Bruttolohn abgezogen, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen und die Sozialabgaben verringern. Zusätzlich beteiligt sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss.
Auch private Vorsorgemodelle wie die Rürup-Rente ermöglichen Steuerersparnisse. Die eingezahlten Beträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden – 2025 bis zu 29.344 Euro für Ledige und 58.688 Euro für Verheiratete. Denn: „Die spätere Rentenzahlung wird bis 2058 nur anteilig versteuert“, erklärt Steuerexpertin Karbe-Geßler vom „Handelsblatt“.
Besonders Gutverdiener mit hohem Grenzsteuersatz profitieren von diesem Modell. Die Kombination aus betrieblicher und privater Altersvorsorge kann die jährliche Steuerlast um mehrere tausend Euro reduzieren.
Kinderbetreuung wird 2025 noch attraktiver absetzbar
Eltern können sich auf verbesserte Steuervorteile freuen. Ab dem kommenden Jahr lassen sich 80 Prozent der Betreuungskosten von der Steuer absetzen – eine Erhöhung gegenüber den bisherigen zwei Dritteln. Die Obergrenze bleibt bei 6.000 Euro pro Kind und Jahr, wodurch maximal 4.800 Euro steuermindernd wirken.
Die Neuregelung gilt für alle Betreuungsformen: Kindergarten, Tagesmutter, Hort oder Babysitter. Auch Ausgaben für Privatschulen bleiben absetzbar. Hier können Eltern 30 Prozent der Schulgebühren geltend machen, maximal jedoch 5.000 Euro jährlich.
Die Steuerexpertin Juliane Kutzke von Taxfix betont die Bedeutung dieser Änderung für Familien. Gerade bei mehreren Kindern summieren sich die absetzbaren Beträge schnell zu beachtlichen Summen. Voraussetzung ist wie immer die lückenlose Dokumentation aller Ausgaben durch Rechnungen und Überweisungsbelege.
Steuerfreie Extras vom Arbeitgeber nutzen
Arbeitnehmer können ihre Steuerlast durch geschickte Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber senken. Monatliche Tankgutscheine bis 50 Euro bleiben steuerfrei, ebenso wie vom Unternehmen finanzierte Tickets für den öffentlichen Nahverkehr. Auch ein Dienstfahrrad kann ohne Abgaben zur Verfügung gestellt werden.
Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie Yoga-Kurse, Rückengymnastik oder Ernährungsberatung bezuschusst der Arbeitgeber bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei. Diese Extras mindern zwar nicht das zu versteuernde Einkommen, erhöhen aber effektiv das Nettoeinkommen.
Für vermögende Arbeitnehmer bieten sich zusätzlich Investitionen in vermietete Immobilien an. Notarkosten, Gutachten und Kreditzinsen lassen sich steuerlich absetzen. Bei selbstgenutzten Objekten können Sanierungskosten bis zu 20 Prozent, maximal 40.000 Euro, als Steuerbonus genutzt werden – vorausgesetzt, die Immobilie ist mindestens zehn Jahre alt.
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