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Wenn es um unversteuerte Einnahmen geht, versteht das Finanzamt keinen Spaß – auch bei Online-Handel und Vermietungen schaut die Steueraufsicht mittlerweile genauer hin. Seit 2023 zwingt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) die Online-Handels-Plattformen dazu, besonders aktive Verkäufer dem Finanzamt zu melden. Dabei geht es um private Anbieter von (gebrauchten) Waren, die Erbringung persönlicher Dienstleistungen oder auch die Vermietung von Wohnungen, Zimmern oder Wohnmobilen. Bedeutet: Jeder halbwegs aktive Nutzer, der über Plattformen wie eBay, Kleinanzeigen oder Vinted verkauft, muss sich in Acht nehmen. Wer genau betroffen ist und seine Gewinne aus dem Online-Handel versteuern muss, erfährst du hier.

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Wann muss ich Gewinne aus dem Online-Handel versteuern?

Wer nur einmalig seinen Dachboden entrümpeln oder überflüssige Sachen loswerden möchte, hat in der Regel keine steuerlichen Konsequenzen zu befürchten. Anders verhält es sich jedoch, wenn die Verkäufe sich häufen und gezielt sowie mit Gewinn durchgeführt werden. Überschreitet man als Verkäufer bestimmte Grenzen, werden bereits erste Daten an das Finanzamt übermittelt:

Verkäufer, die regelmäßig ähnliche Waren verkaufen, laufen außerdem Gefahr, dass das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einordnet. Zudem gilt auch das An- und Weiterverkaufen von Waren als gewerblich – wer etwa beispielsweise Briefmarken billig ankauft, um sie teuer weiterzuverkaufen, sollte den Online-Handel mit Vorsicht genießen.

Welche Steuern werden bei zu vielen Verkäufen fällig?

Immerhin: Wer weniger als 30 Verkäufe abschließt oder weniger als 2.000 Euro durch seine Verkäufe im Online-Handel einnimmt, bleibt vom Finanzamt verschont. Wer jedoch die Kriterien für gewerbliche Verkäufe erfüllt, muss ein Gewerbe anmelden, die Einnahmen genau dokumentieren und eine Steuererklärung abgeben. Für Gewerbetreibende fallen dann unter Umständen Einkommens-, Umsatz- und Gewerbesteuer an:

  • Kaufen und verkaufen Privatpersonen innerhalb eines Jahres etwas, tätigen sie ein sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft. Ist der Wert des Objektes zwischenzeitlich gestiegen (etwa bei Konzertkarten oder Goldschmuck), so werden Steuern auf die Einnahmen fällig, wenn diese über der Freigrenze von 1.000 Euro liegen.
  • Eine Einkommenssteuer muss dann abgegeben werden, wenn durch das Gewerbe pro Jahr mehr als 11.604 Euro Gesamteinkünfte zusammenkommen.
  • Je nach Höhe des Umsatzes sind Verkäufer zudem dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuer abzuführen. Diese wird fällig, wenn im Vorjahr mehr als 22.000 Euro Umsatz erzielt wurden und im laufenden Jahr mehr als 50.000 Euro angepeilt werden.
  • Wichtig, da dies möglicherweise steuerliche Erleichterungen bringen kann: Überprüfe, ob die Kleinunternehmerregelung für dich in Frage kommt. Diese ermöglicht es kleineren Unternehmen, von der Umsatzsteuer befreit zu werden. In diesem Fall kann allerdings kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Wie werden meine Verkäufe und Gewinne überprüft?

Auch Vinted, eBay und Kleinanzeigen haben auf das PStTG reagiert und entsprechend Leitlinien für solche Fälle gegenüber „Finanztip“ verraten.

So setzt eBay das Gesetz um und meldet die geforderten Daten an das BZSt. Was genau verkauft wurde, müssen die Plattformen übrigens nicht melden. Werden die Grenzen (30 Verkäufe oder 2.000 Euro an Auszahlungen) überschritten, fordert eBay Nutzer auf, ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Kommt man der Aufforderung nicht nach, werden die Auszahlungen gestoppt oder das Konto gesperrt.

Bei Vinted gilt fast das gleiche, nur, dass dort von der DAC-7-Richtlinie der EU gesprochen wird anstatt vom PStTG. Wer hier die Schwellenwerte übertrifft, wird aufgefordert, das sogenannte DAC-7-Formular mitsamt zusätzlichen Informationen – etwa der Steuer-Identifikationsnummer – auszufüllen. Auch hier drohen Konsequenzen, wenn das Formular nicht ausgefüllt wird: Angebote werden etwa versteckt, Guthaben lässt sich nicht mehr auszahlen oder für Käufe auf der Plattform verwenden.

Das Portal Kleinanzeigen funktioniert etwas anders als die beiden anderen Plattformen. Das Problem hierbei ist, dass die Plattform oft nicht davon erfährt, wenn Anbieter und Interessent sich einig werden und einen Verkauf abgeschlossen haben. Dieser findet oft abseits der eigentlichen Plattform statt, etwa über Abholung mit Bargeld. Entsprechend kann die Plattform die Verkäufe auch nicht an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln.

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