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AltersvorsorgeSeit dem 1. Januar 2002 können die Bundesbürger eine zusätzliche Altersvorsorge – die sogenannte Riester-Rente – abschließen. Durch den Demographischen Wandel steigt die Lebenserwartung auch in Zukunft und die Geburtenrate bleibt trotz zahlreicher Programme niedrig. Dadurch wird die Rente im Verhältnis zum Durchschnittsnettoeinkommen in den nächsten Jahren sinken.

Schließlich stehen den sinkenden Beitragszahlern steigende Ausgaben durch die wachsende Zahl der Rentner gegenüber. Vor diesem Hintergrund scheint eine zusätzliche Riester-Rente sinnvoll. Durch zahlreiche Zulagen und Steuervergünstigungen kletterte die Zahl der Antragssteller in den letzten Jahren deutlich.

Von den Steuervorteilen profitieren hauptsächlich Bürger mit einem hohen Durchschnittseinkommen oder niedrigem Zulagenanspruch. Bereits mehr als 12 Millionen Bundesbürger besitzen diese Riester-Rente.

Wer kann eine Riester-Rente abschließen?

Grundsätzlich kann man sagen, dass der Personenkreis sehr groß ist. So haben alle Personen, die von dem Rückgang der Renten betroffen sind, die Möglichkeit eine Riester-Rente zu beantragen. Allerdings müssen sie auch eine unbeschränkte Steuerpflicht vorlegen können. Somit können alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Selbstständige die Riester-Rente in Anspruch nehmen.

Selbst Personen, die Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen, können einen Antrag ausfüllen. Auch Ehepartner der Zulagenberechtigten sowie Wehr- und Zivildienstleistende können einen Anspruch erheben.

Im Gegensatz dazu ist die Liste der Personen, die keinen Anspruch auf die Riester-Rente erheben können, deutlich geringer. Neben nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen, zählen unter anderem Studenten und versicherungsfreie, geringfügig Beschäftigte zu dieser Gruppe.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag?

Sie müssen mindestens 4 Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens pro Jahr in die Riester-Rente einzahlen, um die volle staatliche Förderung zu bekommen. Allerdings sind in diesen 4 Prozent die Zulagen der Regierung enthalten.

Der Staat beteiligt sich mit 154 Euro für ledige und 308 Euro für verheiratete Antragssteller. Zudem werden kinderreiche Familien bevorzugt. Pro Kind erhalten Sie 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, beteiligt sich der Staat sogar mit 300 Euro im Jahr. Unterschreiten Sie diese 4 Prozent erhalten Sie eine geringere Förderung der Regierung.

Riester-Rente: Details zu Auszahlung und Verfügbarkeit

Mit der Auszahlung der Rente können Sie frühestens ab dem 60. Lebensjahr rechnen. Nur bei Berufsgruppen, deren gesetzliche Rentenversicherung eine frühere Rente akzeptiert, wird mit einer Auszahlung vor dem 60. Geburtstag begonnen.

Bis zum Lebensende haben sie dann einen Anspruch auf die Riester-Rente. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rente kann Ihnen die Riester-Rente, da sie eine private Altersversorgung ist, auch nicht gekürzt werden.

Ein Nachteil der Riester-Rente ist die Steuerpflichtigkeit bei der Auszahlung. Im Gegensatz zur Einzahlung können Sie hier mit keinen Steuervorteilen rechnen. Außerdem verlieren Sie die Förderung, wenn Sie das Geld vorzeitig benötigen. Erst mit Beginn der Rente lassen sich 30 Prozent der Gesamtrente auszahlen, ohne den Vorteil der Zulagen und Steuervorteile einzubüßen. Stirbt der Antragssteller vor Beginn der Auszahlung, kann die Riester-Rente mit den gesamten Förderungen von dem Ehepartner übernommen werden.

Voraussetzung hierfür ist eine bestehende Riester-Rente vom Ehepartner. Auch eine neu abgeschlossene Riester-Rente erfüllt die Bedingung zur Übernahme. Kommt es zum Tod nach dem Rentenbeginn wird die Riester-Rente für die vereinbarte Rentengarantiezeit, in der Regel 5 bis 10 Jahre, weiterbezahlt.

Riester-Rente für Beamte

Auch den Beamten drohen in Zukunft weitere Kürzungen der Pensionen, weshalb der Abschluss einer Riester-Rente durchaus sinnvoll ist. Grundsätzlich kann man sagen, dass für Beamte die gleichen Regeln gelten wie für Personen in der freien Wirtschaft.

Vor allem Beamte können neben den Zulagen auch von den Steuervorteilen profitieren. Schließlich können sie auch die Beiträge zur Riester-Rente von den Steuern absetzen.

(Bild: © andreapetrlik – Fotolia.de)

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