Die Anpassungen des Steuergesetzes betreffen vor allem die Homeoffice-Regelung, die Steuerpflicht bei Photovoltaik-Anlagen sowie die Abschreibung von Immobilien. Neben vielen kleinen inflationsbedingten Anpassungen kommen insbesondere Änderungen, die das Verhalten von uns Steuerpflichtigen im wahrsten Sinne des Wortes steuern sollen, indem z.B. der Besitz von Photovoltaik-Anlagen und der Neubau von Immobilien belohnt wird.
Endlich neue Regeln fürs Homeoffice
Die Anpassungen rund ums Homeoffice waren längst überfällig – seit Jahren wird über die Pendlerpauschale diskutiert und dabei wurde völlig vernachlässigt, dass immer mehr Menschen zu Hause arbeiten. Außerdem waren die alten Homeoffice-Regelungen kompliziert und häufig ein Auslöser für Streit mit dem Finanzamt. Für Selbstständige, die einen externen Arbeitsplatz haben, dürften die Neuregelungen zum Homeoffice am relevantesten sein:
- Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben.
- Sie kann für bis zu 210 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden, vorher waren das lediglich 120 Tage.
- Damit steigt der Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, auf 1.260 Euro.
- Außerdem gibt es für die Homeoffice-Pauschale keine räumlichen Vorgaben: Der Steuerabzug ist unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit daheim in einer Arbeitsecke oder im Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob ein externes Büro existiert oder nicht.
Selbstständige, die nahezu immer im heimischen Arbeitszimmer arbeiten, können die Kosten dafür weiterhin vollständig absetzen.
Besitz von Photovoltaik-Anlagen wird incentiviert
Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen dürfen sich rückwirkend ab dem 01.01.2022 auf deutliche Steuererleichterungen freuen. Ab einer Leistungsgrenze von 10kW musste bisher ein eigenes Gewerbe angemeldet werden, mit eigener Buchhaltung und allem Drum und Dran. Diese Grenze wurde deutlich hochgesetzt, auf nun 30kW. Die Einkommensteuerpflicht besteht im nächsten Jahr erst oberhalb dieser Grenze. Die Umsatzsteuerpflicht, die bisher bei Installation und Anschaffung galt, wird für alle aufgehoben, das heißt, ab 2023 sind Photovoltaik-Anlagen umsatzsteuerfrei.
Diese neuen Regelungen sind in der aktuellen Energiekrise ein großer Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn im Finanzministerium die FDP am Ruder sitzt, liest man hier deutlich die Regierungsarbeit der Grünen heraus. Politisch wären die Änderungen rund um Photovoltaik-Anlagen ohne den Ukraine-Krieg wahrscheinlich schwer durchzusetzen gewesen; sie sind ein wichtiger Schritt für mehr Unabhängigkeit in der Energiepolitik und eine nachhaltigere Energiewirtschaft.
Schnellere Abschreibung von Immobilien
Die folgende Änderung ist zumindest für einige Steuerpflichtige eine große Erleichterung: Vermieter konnten neugebaute Immobilien bisher mit zwei Prozent pro Jahr abschreiben. Ab 2023 erhöht sich dieser Satz auf drei Prozent und gilt für alle Wohnungen, die nach dem 30.06.2023 fertiggestellt werden.
In Zeiten großer Wohnungsknappheit wird es durch die schnellere Abschreibung von Wohnimmobilien wesentlich attraktiver, Vermieter zu werden. Diese Art der Incentivierung könnte deutlich stärker wirken als staatliche Wohnungsbauprogramme. Und gerade für Selbstständige, die meist keine klassische Altersvorsorge betreiben, können vermietete Immobilien ein wichtiger Vorsorgebaustein sein.
Erfreuliche Anpassungen, der große Wurf bleibt aber aus
Mit der Überarbeitung des Steuergesetzes wurden viele Kleinigkeiten angepasst, der große Digitalisierungsschritt ist jedoch nicht dabei. Finanzminister Christian Lindner hatte auf dem Steuerberaterkongress im Mai angekündigt, das Thema eInvoicing sowie weitere Pläne anzugehen, davon ist im Jahressteuergesetz nur sehr wenig zu sehen. Die Änderungen und Anpassungen, die es ins Gesetz geschafft haben, wirken sinnvoll und setzen an den richtigen Stellen an. Um in Deutschland ein einfaches und modernes Steuerrecht zu bekommen, das auch den bürokratiegeplagten Selbstständigen und Freelancern zugutekommt, braucht es allerdings größere und mutigere Schritte.
This content is very nice!
Ein gutes Logo ist wirklich entscheidend für den ersten Eindruck eines Unternehmens. Ich habe mich selbst schon oft gefragt, welche…
Auch für mich als Freiberufler gestaltet sich die Projektarbeit für Auftraggeber mit zertifiziertem QM sehr viel einfacher und zielführender als…