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Die Steuerlast von Unternehmen und gut verdienenden Privatpersonen ist in Deutschland bekannterweise sehr hoch. Darum erwecken legale Steuersparmodelle reges Interesse. Die Gründung oder Beteiligung an einer vermögenswaltenden GmbH ist eine reizvolle Option, das vorhandene Vermögen auszubauen und langfristig abzusichern.

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Was wird unter einer vermögensverwaltenden GmbH verstanden?

In einer vermögensverwaltenden GmbH werden private Vermögenswerte oder Beteiligungen der Gesellschafter zusammengeführt. Sie ist nicht als Unternehmen im klassischen Sinne tätig, sondern verwaltet diese Werte nur.

Dabei steht die Generierung von Gewinnen aus dem Kapitalvermögen im Vordergrund. Mit dieser Konstellation können einige interessante Steuerprivilegien einhergehen. Diese erlöschen, wenn die vermögensverwaltende GmbH ins operative Geschäft eingreift.

Ab welchem Vermögen ist die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sinnvoll?

In der Regel wird eine vermögensbildende GmbH ab einem Vermögen von 100.000 Euro interessant. Dieses kann sich sowohl aus Barvermögen, Aktien oder Immobilien zusammensetzen.

Die Kosten einer vermögensverwaltende GmbH sollten die zu erwartenden Steuervorteile nicht übersteigen. Wer aber den Spitzensteuersatz zahlt, für den lohnt es sich in der Regel, darüber nachzudenken. Besonders lohnend ist eine thesaurierende GmbH. Diese reinvestiert anfallende Gewinne, sodass das Vermögen automatisch wächst.

Kosten einer GmbH

Eine GmbH ist mit Kosten verbunden. Daher sollte sich unter Einbeziehung eines Finanzberaters vor der Gründung kundig gemacht werden, ob sich im Einzelfall eine Gründung lohnt. Mit diesen Kosten sind zu rechnen:

  • Gründungskosten: etwa 2.000 Euro
  • Stammkapital: 25.000 Euro
  • Jährliche Unterhaltskosten: etwa 1.000 Euro

Welche Formen einer vermögensverwaltenden GmbH existieren?

Im Grunde genommen gibt es zwei verschiedene Typen einer vermögensverwaltenden GmbH. Handelt es sich um die Einbringung von Privatvermögen wie Aktien, ETFs (Exchange Traded Funds) oder Immobilien, können steuerliche Vorteile auf das Privatvermögen geltend gemacht werden. Dabei geht es vornehmlich um die Abgeltungssteuer von 25 %, die auf Kapitalgewinne aus Privatvermögen anfällt. Diese Steuer wird nicht fällig, wenn die Erträge in eine vermögensverwaltende GmbH fließen.

Die zweite Form einer vermögensverwaltenden GmbH besteht aus der Gründung einer Holding. Dabei werden direkte Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft, einer herkömmlichen GmbH oder einer Aktiengesellschaft in einer Finanz- oder Vermögensholding gebündelt. Diese besteht aus einer Mutter- und mindestens einer Tochtergesellschaft, die rechtlich unabhängig voneinander agieren. Die Muttergesellschaft hält Beteiligungen an den Tochterfirmen, ohne ins operative Geschäft einzugreifen. Eine Holding ist von der Kapitalertragsteuer befreit.

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Welche Faktoren sind bei der Gründung zu beachten?

Vor der Gründung einer vermögensbildenden GmbH sollte ermittelt werden, ob sich ein solches Konstrukt lohnt und welche Option infrage kommt. Folgende Faktoren oder Fragen sind dabei ausschlaggebend:

  • Die Zusammensetzung des Vermögens
  • Der persönliche aktuelle und zukünftige Einkommensteuersatz
  • Muss auf das Vermögen in absehbarer Zeit zugegriffen werden?
  • Bleiben Immobilien im Privatbesitz oder sollen sie veräußert werden?
  • Können die Erträge wieder angelegt werden?
  • Bedarf es hoher Ausschüttungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts?

Vorgehensweise bei der Gründung einer vermögensbildenden GmbH

Eine GmbH mit dem Ziel der Vermögensverwaltung kann im Prinzip von jedem gegründet werden. Als Geschäftsführer können jedoch nur Personen eingesetzt werden, die in der Vergangenheit nicht mit dem Insolvenzrecht in Konflikt geraten sind. Bei der Gründung müssen folgende Schritte abgehakt werden:

  • Erstellung eines Gesellschaftervertrages: Ein solcher enthält die formalen Angaben zum Unternehmen und den Gesellschaftern, den Gegenstand und den Sitz des Unternehmens sowie die Höhe des Stammkapitals.
  • Eröffnung eines Geschäftskontos: Meist wird bei diesem Akt der Gesellschaftervertrag benötigt. Zudem muss sich der geschäftsführende Gesellschafter ausweisen.
  • Notartermin: Dieser beurkundet den Gesellschaftervertrag und erstellt eine Gesellschafterliste.
  • Einzahlung der Stammeinlage von 25.000 Euro.
  • Eintragung ins Handelsregister.
  • Bekanntmachung der GmbH durch die Listung im Bundesanzeiger.

Fazit

Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH sollte genau abgewogen werden. Sie lässt die Inhaber an einigen Steuervergünstigungen teilhaben und ist von Vorteil, wenn das Vermögen langfristig an die Nachkommen weitergegeben werden soll.

Demgegenüber stehen die Kosten, welche eine GmbH besonders in der Gründungsphase generiert. Das Kapital wandelt sich von Privatbesitz in Betriebsvermögen um. Damit einher geht die Verpflichtung zum unternehmerischen Handeln.

Maximilian Gabler

Maximilian Gabler coacht und berät UnternehmerInnen und Führungskräfte, seit 20 Jahren in allen Themen, die Management, (Unternehmens-) Führung und Digitalisierung betreffen.

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