Manchmal läuft das Geschäft besser als gedacht und Kredite können bereits vor dem Ende der Laufzeit zurückgezahlt werden. Dadurch kannst du unter Umständen Geld sparen, denn es fallen keine weiteren Zinszahlungen mehr an. Das nennt sich Sondertilgung, also die außerplanmäßige oder vorzeitige Rückzahlung eines Kredites, um schneller schuldenfrei zu werden. Die vorzeitige Kündigung eines Kredits ist in § 489 BGB geregelt und ist generell gestattet – sie kann aber mit bestimmten Konditionen verknüpft sein.
Eine Sondertilgung kann sich insbesondere im aktuellen Zinsumfeld lohnen. Die Kreditzinsen befinden sich derzeit auf einem historisch niedrigen Niveau, weshalb es rentabler sein kann, einen neuen Kredit zu niedrigen Zinsen aufzunehmen und den alten, teuren Kredit abzulösen.
Vorfälligkeitsentschädigung: Sondertilgung kann teuer werden
Da die Bank durch deine Kündigung Geld verliert, wird sie dir eine Strafzahlung auferlegen, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Dazu ist die Bank laut § 314 BGB berechtigt. Dabei musst du im Prinzip die Gewinne entschädigen, mit der die Bank laut Darlehensvertrag fest rechnen konnte. Kurzum: Das kann sehr teuer werden.
Selbst wenn die Bank dir den Kredit aus außerordentlichen Gründen kündigt, zum Beispiel, weil du die im Vertrag vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen nicht geleistet hast, kann die Bank Schadensersatz verlangen. Bei Verbraucherkrediten ist diese Vorfälligkeitsentschädigung auf maximal 1 Prozent der Restschuld begrenzt. Gewerblichen Darlehen sind von dieser Regelung allerdings nicht betroffen.
Sondertilgung: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von Kreditzinsen
Dein Kreditvertrag sollte eine Sondertilgungsvereinbarung enthalten, aus der hervorgeht, wie genau die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Falls du im Vorfeld keine solche Vereinbarung getroffen hast, dann musst du das Gespräch mit der Bank suchen, um die Berechnungsweise zu erfahren.
In der Regel richtet sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung im Wesentlichen nach drei Faktoren, nämlich wie:
- sehr sich die Zinsen seit Vertragsschluss verändert haben
- lange die vertraglich vereinbarte Zinsbindung noch gelten müsste
- hoch die Restschuld ist
Oft ist die Höhe der Vorfälligkeitszinsen nahezu identisch mit der Zinslast, die du bei Einhaltung der vereinbarten Laufzeit gezahlt hättest. In manchen Fällen senkt die Bank den Betrag aus Kulanz ab, wobei diese Senkung nicht hoch ausfallen wird.
Um zu entscheiden, ob sich die Sondertilgung lohnt, solltest du die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mit der Rendite vergleichen, die du mit dem Geld andernfalls erzielen könntest. Falls die Differenz positiv ausfällt, dann lohnt sich die Sondertilgung, auch wenn ein Schadensersatz anfällt.
Entschädigung unter Umständen steuerlich absetzbar
In manchen Fällen kannst du die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen. Wenn du beispielsweise einen Immobilienkredit vorzeitig kündigst, indem du die Immobilie verkaufst, dann kannst du die Entschädigung möglicherweise vom Veräußerungsgewinn abziehen und somit deine Steuerlast reduzieren.
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Unternehmer sollten auch bei Verbraucherkrediten Vorsicht walten lassen
Da sich die rechtlichen Regelungen bei Verbraucher- und Firmenkrediten stark unterscheiden, sollten Selbstständige auch bei der Aufnahme von vermeintlichen Verbraucherkrediten wachsam sein.
Falls du einen Verbrauchervertrag abgeschlossen hast, aber das Geld dann für gewerbliche Zwecke nutzt, dann drohen gegebenenfalls teure Konsequenzen.
Wenn du beispielsweise als Selbstständiger einen Kredit zur Finanzierung eines Autos aufnimmst, aber dieses dann hauptsächlich für deine Arbeit nutzt, dann gilt das nicht als Verbraucherkredit. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung könnte das für dich zum Problem werden.
Als Unternehmer solltest du bei deinen Bankgeschäften generell größere Vorsicht walten lassen. Verbraucherschutzrichtlinien gelten eben in erster Linie für Verbraucher und nicht für Unternehmen. Das macht bei der Kündigung eines Firmenkredits unter Umständen einen erheblichen Unterschied aus.
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