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So funktioniert die Firmenübertragung

Wer sein gesamtes Leben lang hart gearbeitet und ein eigenes Unternehmen aufgebaut hat, der möchte dieses nach dem Ende der eigenen aktiven Zeit in guten Händen wissen.

Für viele Unternehmer handelt es sich dabei nicht nur um eine Firma, sondern um ein Lebenswerk, das im eigenen Sinne fortgeführt werden soll. Ein Gros der Unternehmer wünscht sich, dass die Firma von dem eigenen Partner, von den Kindern oder von einem anderen nahen Verwandten übernommen wird. Natürlich funktioniert dies nicht immer, und manchmal kann nur ein Verkauf die richtige Option sein.

Doch wie funktioniert eine Firmenübertragung?

Die nachfolgenden Zeilen sollen genau darüber Aufschluss geben:

1. Das Unternehmen vererben

Stirbt ein Unternehmer, dann kann dessen Firma vererbt werden. Grundsätzlich ist ein Betrieb genau wie alle anderen Vermögenswerte des Verstorbenen ein Bestandteil des Nachlasses. Wichtig ist dabei zu unterscheiden, ob der Verstorbene alleiniger Besitzer des Unternehmens war oder nur ein Teilhaber. Trifft Letzteres zu, dann fließen nur dessen Gesellschaftsanteile in den Nachlass. In jedem Fall fällt im Falle einer Vererbung eine Erbschaftssteuer an den Staat an, die das Betriebsvermögen unter Umständen empfindlich belasten kann.

Damit die Erbschaftssteuer aber nicht das finanzielle Ende und den Abbau von Arbeitsplätzen bedeutet, gestattet das Gesetz bei betrieblichem Vermögen einige Sonderregelungen und Ermäßigungen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Betrieb durch die Erben fortgeführt wird. Zudem darf die gezahlte Lohnsumme nicht wesentlich sinken. Als Berechnungswert wird dafür der Durchschnitt aus den vergangenen fünf Jahren herangezogen, und in den folgenden fünf Jahren muss die Lohnsumme bei mindestens 400 Prozent liegen.

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2. Eine Schenkung

Die Schenkung ist eine gute Alternative zur Vererbung. Sie wird von vielen Unternehmern favorisiert, die noch zu Lebzeiten alle wichtigen Dinge rund um das Unternehmen geregelt sehen wollen. Dabei lässt es sich allerdings nicht verhindern, dass die Betroffenen sich mit diesem Thema möglichst frühzeitig offensiv beschäftigen und eine Lösung herbeiführen müssen. Der- oder diejenigen, die für die Nachfolge des Unternehmers vorgesehen sind, sollten im Idealfall ebenfalls rechtzeitig auf die neue Rolle vorbereitet werden, um später im Sinne des Erblassers handeln zu können.

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Das probate Mittel zum Zweck ist in diesem Fall die Schenkung als Vermächtnis:

Bei einer Schenkung fällt ebenfalls eine Steuer, die sogenannte Schenkungssteuer, an. Diese ist in der Regel jedoch niedriger als die Erbschaftssteuer, und es gibt auch einen Freibetrag. Dieser Freibetrag richtet sich nach der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Ferner muss sichergestellt werden, dass eine Schenkung nicht aus böser Absicht erfolgt, um etwa andere Erbberechtigte außen vor zu lassen.

 

3. Das Vermögen taxieren

Das Vermögen eines Unternehmens setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Zu einem gehören dazu Kapitalvermögen, bestehende Kundenkontakte und Kontrakte sowie natürlich auch Betriebsanlagen und zum Unternehmen gehörige Firmengebäude. Um Letztere zu taxieren, muss eine Wertermittlung einer Gewerbeimmobilie durchgeführt werden.

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4. Ein Verkauf

Besitzt ein Unternehmer keine Erben oder gibt es in der Familie niemanden, der gewillt ist, in die Unternehmensnachfolge einzutreten, dann ist bei einem gut laufenden Betrieb ein Verkauf einer kompletten Unternehmensaufgabe immer vorzuziehen. Für einen Verkauf muss zunächst natürlich einmal das Betriebsvermögen beziffert und dann ein Käufer gefunden werden, der bereit ist, den gewünschten Betrag zu bezahlen. Der Verkauf eines Unternehmens ist ebenso steuerrelevant wie die Vererbung oder die Schenkung. Bei einem Verkauf greift die Einkommenssteuer, die in Relation mit den anderen Einnahmen des Verkäufers gesetzt werden muss.

Für eine Berechnung der Einkommenssteuer aus einem Verkauf kommen ebenfalls verschiedene Regelungen zum Tragen, die sich auf den Firmenwert oder die Unternehmensform beziehen, und es lassen sich darüber hinaus unter Umständen auch Freibeträge geltend machen. In jedem Fall gilt, dass bei allen drei Formen der Firmenübertragung ein versierter Steuerberater zurate gezogen werden sollte, der sich mit der Materie bestens auskennt, um so alle möglichen Steuervorteile für alle Beteiligten herauszuholen.

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Stefan Bauer

Stefan Bauer lebt in Hamburg und hat in seiner Karriere eine Reihe renommierter Wirtschaftsunternehmen durchlaufen, bis er sich entschloss, als selbständiger Unternehmensberater und freier Autor tätig zu werden.

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2 Comments

  • Mailin Dautel sagt:

    Das alter meines Schwiegervaters schlägt langsam an. Er hatte sich ein Unternehmen aufgebaut und will es mir überlassen. Es gibt zwei Möglichkeiten, es zu vererben oder es zu verschenken. Wenn er es mir als sein Vermächtnis übergibt, können dann die restlichen Kinder es anfechten?

  • Emmi sagt:

    Je früher man sich mit dem Betrieb, den man übernehmen soll, beschäftigt, umso besser. Gerade Jungunternehmer können von dem Wissen der alten Generation profitieren. Das kann auch für die Mitarbeiter ein Vorteil sein. Beim Erbe eine Beratung in Anspruch zu nehmen, ist daher keine schlechte Idee.

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