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Firmenübernahme garantieren: Die Due Diligence-PrüfungImmer häufiger wird die Unternehmensnachfolge über eine Transaktionen geregelt: Zum Beispiel ein Wettbewerber übernimmt den Chef-Posten.

Um sich abzusichern, sollte er dringend gemeinsam mit einem wirtschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt eine Due Diligence-Prüfung durchführen. Das verschafft dem potenziellen Käufer ein umfassendes Bild seines avisierten Ziels und hilft dabei, eigene Risiken zu reduzieren.

Weniger Unternehmensnachfolger – mehr „Alt-Inhaber“

Die Zahlen sind erschreckend. Laut dem aktuellen „Nachfolgereport“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) finden mehr als 40 Prozent der Senior-Unternehmer keinen geeigneten Nachfolger für ihr Unternehmen. Erstmals habe die Zahl der Alt-Inhaber die der potenziellen Übernehmer überstiegen, stellt die Studie fest.

Der demografische Wandel: Zukünftig weniger mögliche Chefs?

Und die Tendenz ist laut Expertenmeinung steigend – denn der demografische Wandel „dünnt“ die nachfolgenden Generationen weiter aus und reduziert damit die Anzahl an möglichen neuen Chefs. Das ist vor allem dann problematisch, wenn ein Unternehmer keine Kinder hat oder diese sich nicht für die Unternehmensleitung interessieren. Dann muss ein familienfremder Inhaber gefunden werden, entweder aus dem eigenen Management oder aber von außen, zum Beispiel ein Wettbewerber oder Investor.

Auch für KMU interessant: Fusionen & Firmenübernahmen

Diese Konstellation ist sogar mittlerweile recht häufig, wie der stetig wachsende Markt mit Fusionen und Unternehmensübernahmen (Mergers & Acquisitions) zeigt – gerade auch im kleinen und mittleren Bereich. Denn Transaktionen sind bei weitem nicht nur ein Geschäft für die Großen:

Kauft Handwerker A Handwerker B, ist auch dies ein sogenannter M&A-Deal, denn ein Unternehmer erwirbt ein anderes Unternehmen. Dementsprechend steht er vor einer Reihe komplexer (gesellschafts-) rechtlicher Fragestellungen.

Due Diligence-Prüfung: Warum ist sie nötig?

Und in deren Mittelpunkt steht die sogenannte „Due Diligence“-Prüfung, die der Käufer in jedem Falle vornehmen muss, um sich über den Zustand des Objekts der Begierde ein genaues Bild zu machen. Diese führt er in der Regel gemeinsam mit einem wirtschaftsrechtlich versierten Rechtsanwalt durch.

  • Auch Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater und
  • Finanzierungsberater

kommen gerade bei Transaktionen mit einem gehobenen Volumen zum Einsatz.

Was versteht man unter Due Diligence-Prüfung?

Der englische Begriff bedeutet erst einmal „besondere Sorgfalt“ und bezeichnet die detaillierte Überprüfung eines Unternehmens besonders hinsichtlich seiner

  • wirtschaftlichen,
  • rechtlichen,
  • steuerlichen und
  • finanziellen Verhältnisse.

Die Sicherheit des Käufers im Vordergrund!

Damit sichert sich der Käufer ab und erwirbt nicht „die Katze im Sack“:

  • Er kann die Angaben des Verkäufers überprüfen,
  • die vorhandenen Daten mit seinen Vorstellungen abgleichen und
  • ausgehend seiner Analysen die Preisverhandlungen steuern.

Denn immer wieder hört man aus dem Markt, dass die Verkäufervorstellungen stark vom tatsächlichen Wert eines Unternehmens abweichen. Ebenso heißt es:

„Ziel einer Due Diligence ist es, sich so weit wie möglich abzusichern, dass die Annahmen und Voraussetzungen, auf die sich ein Kaufangebot für ein Unternehmen bezieht, zutreffen und alle relevanten Risiken identifiziert worden sind.“ (Gabler Wirtschaftslexikon)

Vorausschauend Denken und falsche Entscheidungen verhindern

Das ist nicht nur für das Unternehmen an sich wichtig, um Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch und gerade die Entscheidungsträger des Käufers reduzieren durch eine professionelle Due Diligence-Prüfung ihre Haftungsrisiken.

Schließlich müssen sie im Zweifelsfalle – etwa bei einer Insolvenz – nachweisen, dass jede kaufmännische Sorgfalt bei ihren Geschäftsvorgängen haben walten lassen und nicht „sehenden Auges“ Risiken ins Unternehmen geholt haben. Das könnte dazu führen, dass ein Geschäftsführer oder Vorstand im Falle eines Falles mit seinem Privatvermögen haftbar gemacht wird, um Verluste des Unternehmens zu kompensieren.

Diese 5 Schritte sind Teil der Due Diligence-Prüfung:

In der Regel bezieht sich eine Due Diligence-Prüfung auf fünf Kernbereiche, und der Rechtsanwalt wird den Käufer dahingehend beraten, diese Punkte tatsächlich genau zu analysieren. Nur im Gesamtkonzept ergibt sich das notwendige umfassende Bild für die Kaufentscheidung:

1. Marktbezogene Due Diligence:

Im ersten Schritt wird der Markt geprüft. Das soll sicherstellen, dass eine ausreichend große Zielgruppe für das Produkt oder die Dienstleistung existiert, und gibt gleichzeitig Auskunft über die Konkurrenzsituation.

2. Gesellschaftsrechtliche Due Diligence:

Hierbei wird die rechtliche Struktur des Unternehmens betrachtet. Dazu gehören beispielsweise sämtliche

  • Verträge,
  • Kapitalerhöhungen und andere Kapitalmaßnahmen,
  • Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und – sofern vorhanden – des Aufsichtsrats und einiges mehr.

3. Finanzielle Due Diligence:

Wie der Name sagt, überprüft der Käufer in diesem Schritt die finanzielle Situation des Zielunternehmens. Der Investor sichtet dafür Bilanzen, Verträge etc., um ein genaues Bild zu erhalten.

4. Technische Due Diligence:

Technologie und Produkt spielen eine große Rolle beim Unternehmenskauf. Dieser Schritt der Due Diligence-Prüfung untersucht diese Bereiche, unter anderem auch hinsichtlich Forschung und Entwicklung.

5. IP Due Diligence:

Bei der Prüfung des geistigen Eigentums (IP – Intellectual Property) geht es um rechtliche Fragestellungen hinsichtlich

  • bestehender Patente und Copyrights und
  • möglicher Verletzungen des geistigen Eigentums.

Ebenso von Bedeutung: Das Team & die Umwelt

Bei Investoren spielt auch die personelle Due Diligence eine Rolle. Investiert beispielsweise eine Venture Capital-Gesellschaft in ein Unternehmen, will sie in aller Regel einen genauen Eindruck über Gründer und Team haben, um Erfahrungen und Referenzen einordnen zu können. Zuletzt kann es Sinn ergeben, eine umweltbezogene Due Diligence-Prüfung durchzuführen, um potenzielle Umwelt-Risiken durch den Erwerb auszuschließen.

Es kommt kein Geschäft zustande? Kein Problem!

Auf der anderen Seite hat der Verkäufer daran Interesse, einem Mitbewerber, der am Kauf interessiert ist, nicht zu tiefe Einblicke in wirtschaftliche oder technische Sachverhalte zugeben, die bei Nichtzustandekommen des Verkaufes im Wettbewerb gegen ihn ausgenutzt werden können. Hier hilft oft ein sogenannter „letter of intent“ mit einem „Non-Disclosure-Agreement“, in welchem detailliert Geheimhaltungs- und Nichtverwendungspflichten aufgelistet und sanktioniert werden.

Arnold Detlev Schmitz

Arnold Detlev Schmitz praktiziert als Rechtsanwalt in der wirtschaftsrechtlich orientierten Kanzlei Banerjee & Kollegen in Mönchengladbach. Der Richter Oberlandesgericht Düsseldorf i. R. berät gewerbliche Mandanten vor allem im allgemeinen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, im Kaufvertragsrecht, bei Transaktionen und bei der Regelung der Unternehmensnachfolge.

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