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Abgeltungssteuer auch für Unternehmen? So müssen Zinsen versteuert werden!Zinserträge müssen versteuert werden. Dies gilt für Privatpersonen ebenso wie für Unternehmen. Allerdings gibt es Unterschiede in der Form der Besteuerung. Während Privatpersonen im Rahmen der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent bereits bei Gutschrift der Erträge besteuert werden, ist die Vorgehensweise bei Unternehmen eine andere.

Hier fließen die Erträge als Unternehmensgewinne in die Gewinn- und Verlustrechnung ein, und müssen als Unternehmensgewinn versteuert werden. Auf der anderen Seite mindern Verluste aus Kapitalanlagen natürlich auch die Unternehmensgewinne. Wie eine Firma ihr Portfolio steueroptimiert aufstellt, ist eine individuelle Frage.

Steuern nicht nur auf Zinsen und Dividenden

Die Abgeltungssteuer betraf in erster Linie die Zahlung von Zinsen und Dividenden sowie die Gewinne aus Verkäufen von Wertpapieren. Die deutschen Banken, aber auch im europäischen Ausland, schöpfen bei Zahlung der Erträge sofort diese Steuer zusammen mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer ab und zahlen dem Kontoinhaber die Erträge, bereinigt um die Steuern, aus. Berücksichtigung findet dabei allerdings auch noch der Freistellungsauftrag, der für Alleinstehende 801 Euro steuerfreie Gewinne und für Verheiratete 1.602 Euro vorsieht.

Mit den Steuern auf binäre Optionen Gewinne verhält es sich etwas anders. Die meisten Broker sitzen im Ausland. Der Hauptsitz der Banken kann sich beispielsweise in Zypern oder New York befinden. Theoretisch müssten diese Institute auf jeden Gewinn, den ein Kunde realisiert, die oben genannten Steuern abziehen.

Dies würde jedoch das Handelskonto der Anleger, die häufig jeden Tag Umsätze tätigen, erheblich unter Druck bringen. Gerade in Bezug auf den Ersteinzahlungsbonus, der zwischen zehn und zwanzig mal umgesetzt werden muss, um einen Anspruch darauf zu haben, bestünde eine permanente Nachschusspflicht.

Dazu kommt, dass Gewinne und Verluste aus einer Anlageklasse miteinander verrechnet werden können. Für fast alle Trader gehören Verluste bei binären Optionen zur Tagesordnung. Einem Gewinn von 85 Prozent abzüglich 25 Prozent Steuer stünde also bei einem gut und einem schlecht verlaufenen Trade ein Verlust in Höhe von 100 Prozent gegenüber. Vor und nach Steuern ein schlechtes Geschäft für den Anleger. Für ein Unternehmen kann diese Situation jedoch steuerlich reizvoll sein, da der Unternehmensgewinn faktisch gemindert wird.

Besteuerung am Jahresende

Während die Gewinne aus Wetten oder aus Pokerspielen steuerfrei sind, sind es die Gewinne aus binären Optionen leider nicht. Der Handel selbst hat zwar den Charakter einer Wette, die Unterlegung mit Basiswerten welcher Art auch immer, macht jedoch ein Geschäft mit Derivaten daraus. Damit entsteht die Steuerpflicht.

Die im Ausland sitzenden Broker führen die Abgeltungssteuer nicht an die deutschen Finanzbehörden ab. Im Rahmen der Steuerpflicht ist es also die Aufgabe der Anleger, die Gewinne aus Trades mit binären Optionen selbst in der Steuererklärung als Gewinne aus Wertpapiergeschäften zu deklarieren. Grundlage dafür ist die Aufstellung der Einzahlungen auf das Traderkonto und ein Nachweis der realisierten Gewinne und Verluste. Die Differenz daraus unterliegt der Besteuerung mit der individuellen Einkommensteuer. Für Unternehmen gilt, dass für diese Erträge nicht nur eine Einkommensteuerpflicht besteht, sondern, sofern es sich um Gewerbebetriebe handelt, auch Gewerbesteuer darauf anfällt.

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