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Private Krankenversicherung wird teurerBei der Steuer und Steuererklärung 2012 sind bezüglich der privaten Krankenversicherung einige Aspekte zu beachten, insbesondere bei der steuerlichen Absetzung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Seit Beginn des Jahres 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen ungefähr 16,6 Millionen Krankenversicherte in einem Volumen von 10 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. Selbständige und Freiberufler, aber auch Angestellte und Beamte können ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung steuerlich geltend machen.

Wie viel kann man steuerlich absetzen?

Es hängt jedoch von der Art der Versicherung und vor allem auch vom Tarif ab, wie hoch der Anteil der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge ist, die für 2012 steuerlich abgesetzt werden können. Für gesetzlich Versicherte gilt grundsätzlich, dass sie ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in vollem Umfang bei der Steuererklärung für 2012 geltend machen können, und zwar als Sonderausgaben.

Für privat Versicherte hingegen stellt sich der Sachverhalt komplizierter dar. Die Höhe des absetzbaren Betrages unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Generell gilt, dass nur Beiträge abgesetzt werden können, die dem Basisschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Zusatztarife für Chefarztbehandlungen zum Beispiel sind nicht im Basisschutz enthalten und können daher auch nicht steuerlich geltend gemacht werden. Daher kann es sein, dass bei Tarifen mit höheren Beiträgen in der PKV nur ein Teil davon steuerlich abgesetzt werden kann.

Bis zu 80 Prozent des Beitrags der PKV können abgesetzt werden

In Abhängigkeit von Tarif und Beitragshöhe können privat Versicherte einen Anteil steuerlich absetzen, der zwischen 30 und 80 Prozent der Beitragssumme zur PKV liegt. Dies können absolut betrachtet zwischen 260 bis 2100 EUR ausmachen, die ein privat Versicherter vom Finanzamt erstattet bekommt. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst genießen einen Sonderstatus, da sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Von ihrem öffentlichen Arbeitgeber erhalten Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen Beihilfesatz. Mit diesem Ergänzungstarif können die Versicherten 70 bis 85 Prozent ihrer Krankenkassenbeiträge von der Steuer absetzen.

PKV mit Beitragsrückerstattung vorteilhafter?

Viele private Krankenversicherungen bieten PKV-Tarife mit einer Beitragsrückerstattung an. Die Beitragsrückerstattung erfolgt, wenn keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen und keine Arztrechnungen bei der PKV eingereicht werden. Eine Beitragsrückerstattung kann mehrere Monatsbeiträge umfassen und ist daher sehr lukrativ. Insbesondere für junge und gesunde Versicherte sind diese Tarife interessant.

Da sie nur selten zum Arzt gehen, finanzieren sie ihre Rechnungen privat bzw. reichen keine Rechnungen bei ihrer privaten Krankenversicherung ein. Krankenversicherungstarife der privaten Krankenversicherung mit Beitragsrückerstattung müssen allerdings in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Die Beitragsrückerstattung der PKV muss genauso wie die Beiträge zur privaten Krankenversicherung als positive Einnahme in der persönlichen Steuererklärung angegeben werden. Daraus ergibt sich, dass die Krankenversicherungsbeiträge insgesamt geringer abgesetzt werden können. Die Beitragsrückerstattung erweist sich daher als ein steuerlicher Nachteil.

Manchmal gehen dadurch genauso viele Vorteile verloren, wie man durch die Beitragsrückerstattung zuvor gewonnen hatte. Daher sollte man vorher prüfen, ob nicht ein Tarif mit Selbstbehalt in Wirklichkeit vorteilhafter ist als ein Tarif mit Beitragsrückerstattung. Die Kosten lassen sich möglicherweise auch durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senken. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Eigenanteil für die private Krankenversicherung prinzipiell nicht steuerlich absetzbar ist. Für den Eigenanteil muss der Versicherte komplett selbst aufkommen.

(Bild: © BK – Fotolia.de)

ASENTA GmbH

Die ASENTA GmbH bietet mit diversen Verbraucherportalen Entscheidungshilfen für Verbraucher bei der Wahl ihrer Versicherungen. So werden im Portal rund um die Private Krankenversicherung sämtliche Testberichte und Testergebnisse übersichtlich zur Verfügung gestellt. Auch das Online-Portal www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-test.de hat es sich zur Aufgabe gestellt, neben entscheidungsrelevanten Informationen sämtliche Analysen und Testberichte verständlich zugänglich zu machen.

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