Immer mehr Unternehmen statten ihre Mitarbeitenden mit modernen Dienstfahrzeugen aus. Diese sind häufig mit intelligenter IT ausgestattet, die umfangreiche personenbezogene Daten erfasst – etwa über Bordcomputer, Fahrtenschreiber oder Sensorik. Solche Daten können Kilometerstände, Fehlermeldungen, Sitzpositionen, Mitfahrerzahlen, SIM-Karten-Informationen (inkl. Ortung) sowie Inhalte aus Smartphone-Kopplungen (z. B. Kontakte, Nachrichten oder Musikdaten) umfassen.
Da all diese Informationen unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen, wird die datenschutzkonforme Bewertung der Systeme zunehmend komplexer. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig den oder die Datenschutzbeauftragte einbinden und zwar noch vor der Anschaffung neuer Fahrzeuge. Nur so lassen sich Risiken für Geschäftsführung und Mitarbeitende erkennen und kontrollieren.
Ein zentraler Prüfpunkt ist die Art der Systemaktualisierung: Erfolgen Updates klassisch über die Werkstatt oder über moderne Over-the-Air-(OTA)-Technologien via SIM-Karte oder WLAN? Letzteres macht das Fahrzeug zu einem datenverarbeitenden System vergleichbar mit einem Smartphone. Entsprechend hoch sind auch die Anforderungen an den Datenschutz.
Für Unternehmen empfiehlt es sich, eine Datenschutzrichtlinie für Dienstfahrzeuge zu etablieren. Diese sollte klare Regeln zur Fahrzeugnutzung durch Mitarbeitende definieren – etwa:
- keine vollständige Synchronisation dienstlicher Smartphones mit dem Fahrzeug,
- regelmäßiges Löschen von Verbindungsdaten bei Nutzerwechsel,
- Vorgaben für den Umgang mit sensiblen Daten bei Unfällen oder Diebstahl (z. B. Bordcomputer, mobile Endgeräte, Akten).
Ein besonders sensibler Bereich ist das GPS-Tracking. Wird das Fahrzeug (und damit der Mitarbeitende) dauerhaft geortet, muss im Einzelfall eine Einwilligung eingeholt werden insbesondere bei privaten Fahrten. Unternehmen, die Trackingdaten etwa für Tourenplanung, Diebstahlschutz oder digitale Fahrtenbücher nutzen, müssen prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist.
Hier gilt: Je nach System und Anbieter sind Geschäftsführungen in der Pflicht, Datenschutzrisiken zu bewerten und zu dokumentieren. Europäische Anbieter können hier durch geringeren Prüfaufwand und DSGVO-Konformität entlasten.
Fazit: Dienstfahrzeuge sind längst keine reinen Transportmittel mehr, sondern komplexe IT-Systeme auf Rädern. Wer Datenschutz frühzeitig mitdenkt, schützt nicht nur die Privatsphäre seiner Mitarbeitenden, sondern reduziert auch rechtliche Risiken für das Unternehmen.
Damit sowohl die Datenschutzbeauftragten als auch Unternehmen ohne Datenschutzbeistand die Firmenfahrzeuge datenschutzkonform einsetzen können stellen wir Ihnen eine kleine Checkliste zur Verfügung.





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