Die Bundesregierung macht Ernst mit der Arbeitszeitreform: Arbeitsministerin Bärbel Bas kündigte bei der Regierungsbefragung im Bundestag an, dass im Juni 2026 ein Gesetzentwurf vorgelegt wird. Für dich als Unternehmer bedeutet das konkret: Die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine wöchentliche Obergrenze ersetzt werden. Damit könntest du Arbeitszeiten künftig flexibler auf die Woche verteilen – etwa bei Auftragsspitzen, Saisongeschäft oder Schichtbetrieb.

Der Wechsel zum Wochenmodell eröffnet neue Spielräume in der Personalplanung. Statt starrer Tagesgrenzen zählt dann primär, wie viele Stunden insgesamt pro Woche zusammenkommen. Für Betriebe mit schwankendem Arbeitsaufkommen kann das die Organisation erheblich vereinfachen. Gleichzeitig solltest du bereits jetzt prüfen, welche Anpassungen in deinen Betriebsabläufen nötig werden – denn die elektronische Arbeitszeiterfassung soll laut Bas zwingender Bestandteil des Reformpakets sein.

Was die Reform konkret vorsieht

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD legt die Eckpunkte fest: Die europäische Arbeitszeitrichtlinie erlaubt durchschnittlich maximal 48 Stunden pro Woche – diese Obergrenze soll künftig auch in Deutschland als Maßstab dienen. Praktisch bedeutet das: An einzelnen Tagen wären Arbeitszeiten von bis zu 13 Stunden möglich, solange die Wochenbilanz stimmt. Die bestehenden Ruhezeitregelungen bleiben dabei erhalten – zwischen zwei Schichten müssen weiterhin mindestens elf Stunden liegen.

Für tarifgebundene Betriebe soll eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden als Vollzeit gelten, für nicht tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse 40 Stunden. Wichtig für deine Compliance: Die elektronische Arbeitszeiterfassung wird laut Arbeitsministerin Bas verpflichtend eingeführt. Sie soll verhindern, dass längere Arbeitstage unkontrolliert ausufern. „Es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“, betonte Bas bei der Regierungsbefragung.

Mehrheit der Deutschen befürwortet das Wochenmodell

Die geplante Reform trifft in der Bevölkerung auf breite Zustimmung: Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von „Stern“ und RTL sprechen sich 57 Prozent der Deutschen für den Wechsel zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Sie wollen an einzelnen Tagen länger arbeiten können, um dafür an anderen Tagen früher Feierabend zu machen. 41 Prozent lehnen die Änderung ab.

Auch von Arbeitgeberseite kommt Unterstützung. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) argumentiert, dass starre Tagesgrenzen nicht mehr zur heutigen Arbeitsrealität passen – gerade in der Gastronomie sei mehr Flexibilität gefragt. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, sieht die Reform als zeitgemäße Anpassung: Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen. „Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft“, erklärte er im ARD-Morgenmagazin.

Gewerkschaften warnen vor Gesundheitsrisiken

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und Ver.di lehnen die Reformpläne entschieden ab. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte auf dem Bundeskongress des DGB: „Wir wollen nicht zurückgeworfen werden in Zeiten von vor 1918.“ Ver.di-Chef Frank Werneke kritisierte, dass Arbeitgeber künftig per Direktionsrecht 13-Stunden-Schichten anordnen könnten – „das ist gegen jeden Gesundheitsschutz“. Er betonte zudem, dass bereits Hunderte Tarifverträge mit flexiblen Arbeitszeitmodellen existierten und kein Handlungsbedarf bestehe.

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung rechnet vor, dass bei Wegfall der Tagesgrenze Arbeitstage von bis zu zwölf Stunden und 15 Minuten möglich wären. Eine Analyse des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht warnt vor mehr Krankheitstagen, höheren Gesundheitsrisiken und zusätzlichem Druck auf Familien. Die Neuerung könnte demnach wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken.

Was du jetzt tun solltest

Der Gesetzentwurf kommt im Juni 2026 – bis dahin hast du Zeit, deinen Betrieb vorzubereiten. Prüfe zunächst, ob für deine Branche bereits Tarifverträge mit flexiblen Arbeitszeitmodellen existieren. Ver.di-Chef Werneke verwies darauf, dass Hunderte solcher Vereinbarungen bereits in Kraft sind und oft mehr Gestaltungsspielraum bieten als das allgemeine Arbeitszeitgesetz.

Investiere außerdem in ein elektronisches Zeiterfassungssystem, falls noch nicht vorhanden. Die Pflicht zur digitalen Dokumentation wird Bestandteil des Reformpakets sein. Wer hier frühzeitig aufrüstet, vermeidet späteren Zeitdruck bei der Umsetzung.

Beobachte die parlamentarische Debatte im Sommer aufmerksam: Zwischen Koalitionspartnern, Arbeitgebern und Gewerkschaften bestehen weiterhin deutliche Differenzen. Die finale Ausgestaltung des Gesetzes wird zeigen, wie viel Flexibilität tatsächlich bei dir als Unternehmer ankommt – und welche neuen Dokumentationspflichten damit verbunden sind.

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