Auch traurige Hundeaugen halfen vor Gericht nicht: Sechs Jahre lang durfte Hündin Lori ihrer Besitzerin, der Spielhallen-Mitarbeiterin Anja H., mit ins Büro folgen. Lori biss niemanden, bellte nicht und war bei den Kollegen überaus beliebt. Nun heißt es jedoch seitens des Arbeitgebers: Bürohunde müssen draußen bleiben. H. fand diese Entscheidung unfair und kämpfte vor Gericht um das Recht, Lori weiterhin mit ins Büro nehmen zu dürfen – vergeblich. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass das Hunde-Verbot ihres Arbeitgebers rechtens ist. Arbeitnehmer dürfen damit ihre Hunde ab sofort nicht mehr einfach so ins Büro mitnehmen. Wer das trotzdem tut, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung.
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Hündin Lori darf nicht mit auf die Arbeit
Für Hundehalterin Anja H. ist die Entscheidung eine herbe Enttäuschung. Im Jahr 2019 adoptierte sie Lori aus dem Auslandstierschutz – allerdings erst, nachdem sie sich bei ihren Vorgesetzten versichert hatte, dass es in Ordnung ist, das Tier mit ins Büro zu nehmen. Was sie zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht beachtet hatte: In ihrem Arbeitsvertrag stand schwarz auf weiß eine Regelung, die besagte, dass Tiere auf der Arbeit verboten sind. Auf diese wurde sie allerdings erst nach einem Wechsel der Regionalleitung aufmerksam gemacht. Zwar wurde die Hündin bis zu diesem Zeitpunkt geduldet, doch die Duldung allein macht noch keine rechtskräftige Erlaubnis aus, so das Gericht. Das ist für H. belastend, denn Lori ist ihre ständige Begleiterin. Eine Betreuung kann sie sich aus finanziellen Gründen nicht leisten. Bis Ende Mai darf Lori sie noch ins Büro begleiten, danach ist jedoch Schluss.
Konsequenzen für Bürohunde
Doch was bedeutet das für die Bürohunde Deutschlands? Schließlich ist ab sofort keiner mehr sicher – selbst, wenn der Vierbeiner bereits seit Jahren im Büro geduldet wird. Die bloße Duldung reicht schließlich nicht. Umso weniger, wenn es sich dabei um einen Ausnahmefall handelt. Denn einzelne Ausnahmen gelten nicht als betriebliche Übung. Dafür müssten mehrere Beschäftigte im gleichen Betrieb betroffen sein. Wer seinen Hund bisher mitbringen durfte, muss diesen nun eventuell doch daheim lassen. In Deutschland gibt es laut dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. etwa 8,6 Millionen Haushalte mit Hunden – das ist etwa jeder fünfte der insgesamt 40 Millionen deutschen Haushalte. Damit dürfte die Regelung so einige Hundehalter treffen. Wer sich weigert, den Hund zu Hause zu lassen, der riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung. In der Regel wird ein Chef jedoch zuerst das Gespräch suchen.
Diese Vorkehrungen sollten Hundehalter treffen
Wer seinen Hund mit ins Büro bringt, sollte sich nicht nur auf das Wohlwollen des Chefs verlassen. Markus Beyer, Vorsitzender des Bundesverbands Bürohund, warnt im Gespräch mit der „Bild„: „Wenn der Chef den Hund erlaubt, ist das oft nur eine Duldung.“ Denn: „Viele Mitarbeiter und Hundebesitzer haben sich gefreut, dass der Hund plötzlich mit durfte – und sich nicht getraut, etwas Schriftliches zu verlangen. Das rächt sich jetzt.“ Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte statt mündlichen Absprachen lieber feste Vereinbarungen vorziehen. Dafür eignen sich beispielsweise schriftliche Genehmigungen, eine Betriebsvereinbarung oder konkrete Regeln zur Tierhaftpflicht. Dabei, diese zu erreichen, können unter anderem der Betriebsrat oder die Personalabteilung helfen. „Für Personalabteilungen sind Hunde im Büro längst ein echtes Recruiting-Argument“, so Beyer. „Denn wo der Hund verboten ist, schaut sich oft auch der Mensch nach einem neuen Job um.“
Rücksicht nehmen auf die Kollegen
Wichtig: Nicht nur was der Chef sagt, sollte in Betracht gezogen werden. Auch Mitarbeiter mit Allergien oder Angst vor Hunden sollten sich weiterhin im Büro wohlfühlen dürfen. Daher ist Rücksicht gefragt – und klare Regeln. Etwa 3,5 Prozent aller Deutschen leiden unter einer Hundehaar-Allergie. Arbeitgeber sollten also sicherstellen, dass niemand unter Hunden im Büro leiden muss, sollten sie diese erlauben. Wer unter Dauerstress durch Panik oder Allergie-Attacken arbeiten muss, kann schließlich keine guten Ergebnisse liefern. Markus Beyer rät unter anderem Zonen, in denen sich die Bürohunde nicht aufhalten dürfen, mobilen Arbeitsplätzen oder klaren Team-Absprachen.
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Danke für den spannenden Artikel – hat wirklich zum Nachdenken angeregt!