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Social-Media-Gewinnspiele: Was ist erlaubt? [Checkliste]Man stelle sich nur folgende Situation vor: Max Mustermann nimmt an einem Gewinnspiel auf Facebook teil, weil seine Lieblingsmarke dort gerade Gutscheine verlost. Was muss er dafür tun? Lediglich sich selbst sowie fünf seiner Freunde in dem Beitrag markieren und diesen teilen. Wenn es sonst nichts ist, denkt sich Max und kommt der Aufforderung sogleich nach. Heute ist übrigens sein Glückstag, Max gewinnt den Gutschein!

Nun könnte man denken: eine klassische Win-Win-Situation – für Max, der sich auf seinen nächsten Einkauf freuen darf, und für die Marke, die mit kaum nennenswertem Aufwand bei unzähligen Kontakten von Max auf sich aufmerksam gemacht hat. Schön wäre es.

Während Max voller Vorfreude auf seinen Gutschein wartet, droht der Marke neben einer saftigen Abmahnung unter Umständen auch eine komplette Sperrung der Seite. Denn: In diesem zugespitzten Beispiel wurden gleich 2 absolute No-Gos bei Facebook-Gewinnspielen begangen, indem das Unternehmen dazu aufgefordert hat:

  • den Beitrag zu teilen und
  • Personen im Beitrag zu taggen.

Mit dieser Checkliste kannst du sicherstellen, dass du bei deinem nächsten Gewinnspiel nicht ebenfalls in die Abmahnfalle tappst:

1. Mache deine Teilnahmebedingungen deutlich

Hierbei handelt es sich nicht um Kleingedrucktes, das deine Fans nerven soll, sondern um klare Aussagen, worum es in deinem Gewinnspiel geht und wie dieses konkret ablaufen wird. Wie bei der Werbung, gilt auch hier hier das Gebot der Transparenz:

Das Gewinnspiel sollte deutlich und zweifelsfrei als solches gekennzeichnet sein.

Stelle dir folgende Fragen, bevor du dein Posting erstellst:

  • Wer veranstaltet das Gewinnspiel? (Gib hier deinen Namen und deine Kontaktdaten als Veranstalter an. Und sehr WICHTIG: Distanziere dich von der Plattform, z. B. mit dem Hinweis: „Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird von der Plattform weder gesponsert noch organisiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“)
  • Was ist die Aufgabe? (z. B.: „Hinterlasse einen Like oder Kommentar unter unserem Posting, um am Gewinnspiel teilzunehmen.“ Oder: „Lade dein schönstes Urlaubsfoto hoch!“)
  • Was ist der Gewinn? (z. B.: Gutscheine, Markenprodukte oder Giveaways?)
  • Wer darf teilnehmen? Wer nicht? (Beachte hier unbedingt das Mindestalter von 14 Jahren!)
  • Wie lange dauert das Gewinnspiel? (z. B.: „Das Gewinnspiel läuft von … bis … [Datum+Uhrzeit]. Der Gewinner wird am … [Datum+Uhrzeit] ermittelt und benachrichtigt.“)
  • Wie werden die Gewinner ermittelt? (z. B.: Lustigster Kommentar, schönstes Foto, etc. Um Diskussionen unter deinen Fans zu vermeiden, bietet es sich hier allerdings an, den Zufall entscheiden zu lassen, z. B. mit dem kostenlosen Facebook-Tool „fanpage karma„.)
  • Wie werden die Gewinner benachrichtigt? (Wenn du den vollständigen Namen des Gewinners öffentlich bekanntgeben willst, musst du die Teilnehmer in deiner Datenschutzerklärung über ihre automatische Zustimmung aufklären. Alternativ kannst du auch eine private Nachricht an den Gewinner schicken oder ihn anonym küren, z. B. „Max M. aus Nürnberg“.)
  • Wie gelangen die Preise zu den Gewinnern? (Per Post oder per Abholung?)

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Wenn du alle diese Fragen beantwortet hast, gibt es für dich zwei Möglichkeiten:

  • Entweder du bringst die Teilnahmebedingungen direkt in deinem Gewinnspiel-Posting unter.
  • Oder du setzt einen Link zu den Teilnahmebedingungen, der auf deine Webseite oder eine separate Gewinnspiel-Seite führt.

2. Beachte den Datenschutz

Der gewissenhaft Umgang mit den Daten deiner Kunden sollte das Fundament jeder Werbeaktion sein, die du durchführst. Dazu zählen selbstverständlich auch Gewinnspiele über Social Media. Doch nicht nur aus rechtlicher Sicht solltest du ausschließlich diejenigen Daten verlangen, die für die Durchführung des Gewinnspiels wirklich erforderlich sind (z. B. Name, Alter und Post- bzw. E-Mail-Adresse). Auch die Teilnahmehürde willst du schließlich so niedrig wie möglich halten. Denn wer gibt schon leichtfertig seine Daten preis? Merke dir also den Grundsatz:

So viele Daten wie nötig, so wenige wie möglich.

Ist das Gewinnspiel vorbei, solltest du die gesammelten Daten umgehend löschen. Willst du diese hingegen weiterhin für Werbezwecke nutzen, brauchst du erst eine gesonderte Einwilligung der Teilnehmer. Bedenke aber, dass dies nur bei volljährigen Personen erlaubt ist!

EXTRA: Abmahnungen: Was ist erlaubt, was nicht? [Rechtstipp]

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3. Informiere dich über die Plattform-Richtlinien

Soll dein Gewinnspiel ganz klassisch auf Facebook stattfinden? Oder vielleicht doch auf Instagram, weil du dir damit viele Bilder deiner Fans, also User Generated Content, erhoffst? Wofür du dich auch entscheidest: Neben den rechtlichen Grundlagen, die in jedem Fall beachtet werden müssen, kommen noch die individuellen Richtlinien der einzelnen Plattformen hinzu. Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten 4:

Facebook & Instagram

Da Instagram seit 2012 zu Facebook gehört, gelten auf beiden Plattformen ähnliche Regeln. Dennoch solltest du zwei einzelne Gewinnspiel-Postings erstellen und diese getrennt voneinander bewerben – mit den jeweiligen Richtlinien von Facebook und Instagram. Was allerdings für beide Plattformen gilt, sind diese zwei Grundregeln:

  • Aufforderungen zum Teilen des Beitrags oder zum Verlinken von Personen sind verboten.
  • Weise darauf hin, dass die Daten der Teilnehmer von dir selbst (Plattform-Betreiber) und nicht von Facebook bzw. Instagram gesammelt werden.

Negativbeispiel: Facebook-Gewinnspiel

Twitter

Auf Twitter gelten die sogenannten „Leitlinien für Werbeaktionen„. Diese sehen unter anderem vor, dass die Teilnehmer auf zwei Punkte hingewiesen werden müssen:

  • Nutzer dürfen nicht mehrere Accounts für die Teilnahme am Gewinnspiel anlegen.
  • Ein wiederholtes Tweeten, um die Gewinnchance zu erhöhen, ist untersagt.

Pinterest

Auf Pinterest heißen die Richtlinien „Community Guidelines„. Neben grundlegenden Regeln, die auch auf den anderen Plattformen gelten, verlangt Pinterest noch Folgendes:

  • Nur eine Einsendung pro Teilnehmer erlaubt.
  • Das Gewinnspiel muss die Markenrichtlinien von Pinterest einhalten.
  • Von den Teilnehmern sollte nicht verlangt werden, einen vorgeschriebenen Pin zu erstellen.

EXTRA: Social Media Guidelines: Inhalt, Aufbau und Erstellung


Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich einer übersichtlichen Darstellung der Thematik. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Der Artikel erhebt keinen Anspruch auf vollständige Rechtssicherheit und kann die Rechtsberatung durch einen einschlägig geschulten Anwalt nicht ersetzen. Jeder Fall ist unterschiedlich und sollte daher stets einzeln bewertet werden.


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Andreas Wickles

Andreas Wickles studierte Literatur- und Medienwissenschaft. Von 2019 bis 2021 war er Teil der Redaktion von unternehmer.de und schrieb unter anderem zu den Themen Arbeitsrecht, Karriere und New Work. Außerdem war er für Interviews mit Experten sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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